Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Warum BGM?

Unsere Arbeitswelt belastet die Gesundheit. In Zeiten einer digitalen Transformation sollte das Betriebliche Gesundheitsmanagement zum Change Management Thema werden. Es sollte die körperliche, mentale und emotionale Fitness der Mitarbeiter stärken. Gesundheit und Wohlbefinden bestimmen das Leistungsniveau und sollten fest in die Unternehmenskultur integriert werden. Die Aufgabe übernimmt das BGM mit seinen drei Säulen – Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Arbeitsschutzmanagement.

Steuerbefreiung im BGM/BGF


Diese Übersicht stellt keine steuerrechtliche Beratung dar, sie zeigt nur die Möglichkeiten auf, die bestehen. Eine Klärung kann nur der Steuerberater mit dem Finanzamt gemäß §42e EstG bringen.

Variante A - Bedarfsorientierte Interessen des Arbeitgebers

- Diese Maßnahmen sind im überwiegenden eigenbetriebliche Interessen (Urteil BfH VI R 17V-99)
- Bedarfsbestimmung und Analyse notwendig
- Zielführende Maßnahmen, die Belastungen entgegenwirken

  • Lohnsteuerbefreiung
  • Kein Kostenlimit für Maßnahmen
  • Training im Fitnessstudio/Gesundheitsabteilung möglich, jedoch Betrachtung der Ziele mit Inhalte notwendig. Keine Mitgliedschaften
Variante B – Ausnutzung „600-Euro-Paragraph“

- Gesetzliche Regelung zur Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 3,34 EstG)
- Keine Bedarfsbestimmung und Analyse notwendig
- Die Maßnahmen müssen gemäß §§ 20 bzw. 20b SGB V gestaltet sein und zertifiziert werden

  • Lohnsteuerbefreiung
  • Freibetrag von 600 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr
  • Gerätegestütztes Training nur bedingt möglich (milon) primär Kurse, Gruppenangebote
  • Keine Übernahme von Fitnessstudiomitgliedschaften
Variante C – Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge

- Zuschuss der Freigrenze für Sachbezüge (§ 8,2 EstG)
- Keine Bedarfsbestimmung und Analyse notwendig
- Keine Vorgaben an Gestaltung der Maßnahmen

  • Lohnsteuerbefreiung
  • Freigrenzen von 44 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr
  • Übernahme von Mitgliedschaftsbeiträgen im Fitnessstudio oder einer Gesundheitsabteilung möglich