Unsere Leistungen für Sie

Betriebliche Gesundheitsförderung
BGF

Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist durch eine gesundheitsfreundliche Gestaltung des Arbeitsumfelds und eine positive Veränderung des individuellen Gesundheitsverhaltens des einzelnen Mitarbeiters ein Schlüssel zum Erfolg. So umfasst die BGF ein ganzheitliches Konzept mit Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeitergesundheit, zur Vermeidung von Krankheiten und zur Gestaltung de Work-Life-Balance.

Betriebliches Gesundheitsmanagement
BGM

Unsere Arbeitswelt belastet die Gesundheit. In Zeiten einer digitalen Transformation sollte das Betriebliche Gesundheitsmanagement zum Change Management Thema werden. Es sollte die körperliche, mentale und emotionale Fitness der Mitarbeiter stärken. Gesundheit und Wohlbefinden bestimmen das Leistungsniveau und sollten fest in die Unternehmenskultur integriert werden. Die Aufgabe übernimmt das BGM mit seinen drei Säulen – Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Arbeitsschutzmanagement.

Analysen & Check-Ups

Die Basis einer jeden Veränderung ist eine ausführliche Diagnostik des Ist-Zustandes. Durch modernste Diagnosen ermitteln wir diese, um individuelle Handlungsmaßnahmen für entsprechende Bewegungsprogramme zu empfehlen.


Gesundheitstage

Mit einem speziellen Thementag kann das Thema Gesundheit sehr konzentriert in das Bewusstsein der Mitarbeiter gerückt werden. Ein vielfältiges Programm an Impulsvorträgen und Mitmachangeboten lädt die Mitarbeiter ein, neue Ideen für eine gesunde Lebensführung zu erkunden.


Studiomanagement

Wir konzipieren ihr neues Fitnessstudio oder optimieren ein schon vorhandenes Studio und übernehmen das Studiomanagement.

Steuerliche Aspekte und Zuschüsse der Krankenkassen

§ 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG)

Für den Arbeitgeber sind zusätzlich zum Arbeitslohn weitere erbrachte Leistungen bis zu 500 Euro, die zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, steuerfrei. Hierzu zählen:

  • Bewegungsprogramme
  • Ernährungsangebote
  • Stressbewältigung
  • Suchtbewältigung (bieten wir nicht an)

Darüber hinaus werden zertifizierte Präventions-kurse in den Schwerpunktbereichen, die die Prävention nach den §§ 20 und 20a SGB V vorsieht, von den Krankenkassen bezuschusst.